

Unterstützer der EU-Bürgerinitiative
EU-Bürgerinitiative: Stop Finning - Stop the Trade
Stoppt das Finning - Stoppt den Handel!
Jedes Jahr sterben zwischen 63 und 273 Millionen Haie durch den Fischfang. Diese Zahl ist wahrscheinlich zu niedrig angesetzt, da es an zuverlässigen Daten mangelt und die Dunkelziffer bei der illegalen Fischerei weltweit extrem hoch ist.
Haie werden weltweit gejagt, vor allem wegen ihrer Flossen. Diese werden vor allem im asiatischen Raum als Haifischflossensuppe verzehrt. Für diese vermeintliche Delikatesse, die nur wenige Gramm Flossen enthält, kann man bis zu 90 € bezahlen. Ein lukratives Geschäft mit riesigen Gewinnspannen auf Kosten der Haie! Die Flossen werden oft auf grausame Art und Weise durch "Finning" gesammelt. Beim "Finning" werden den Haien die Flossen im Meer abgeschnitten, während das Tier noch lebt. Der Rest des Hais wird über Bord geworfen, da sein Fleisch im Vergleich zu den Flossen fast wertlos ist. Ohne Flossen sinken die Haie auf den Meeresgrund, wo sie ersticken, verbluten oder bei lebendigem Leib gefressen werden.
Dieses Geschäft mit Haifischflossen wird auch aus Europa beliefert. Seit 2013 verbietet die "Fins Naturally Attached"-Verordnung der Europäischen Union ausnahmslos die Lagerung, Umladung und Anlandung aller Haifischflossen in EU-Gewässern und auf allen EU-Schiffen. Die Flossen müssen beim Entladen des Schiffes im Hafen auf natürliche Weise am Kadaver befestigt bleiben. Die Flossen können dann vom Tier getrennt und nach Asien exportiert werden. Allein im Jahr 2016 hat Spanien offiziell 53.000 Tonnen Blauhai angelandet, was etwa 1,75 Millionen Tieren entspricht. Trotz der zunehmenden Bedrohung hat sich beispielsweise der Gesamtfang von Blauhaien im Atlantik seit Anfang des Jahrtausends fast verdoppelt. Darüber hinaus werden in Europa auch andere, zum Teil stärker bedrohte Haiarten wie der Kurzflossen-Makohai und der Heringshai gejagt. Dieser Fang lohnt sich fast ausschließlich wegen der Flossen.
Im Durchschnitt werden jährlich knapp 3.500 Tonnen Flossen im Gesamtwert von rund 52 Millionen Euro aus der EU exportiert. Aufgrund sporadischer Kontrollen von Fischereifahrzeugen auf See kann niemand mit Sicherheit sagen, wie viele Haifischflossen illegal in Europa angelandet werden. Noch beunruhigender ist die Situation im weltweiten Haifischflossen handel. Nur wenige Länder haben ein "Fins Naturally Attached"-Gesetz verabschiedet (z. B. USA, Kanada, Indien, Südafrika). In vielen Ländern ist das Finning noch immer erlaubt. Daher gibt es auf dem Weltmarkt immer noch eine riesige Menge an Flossen, deren Herkunft selten nachvollziehbar ist, die aber in und durch Europa legal gehandelt werden können.
Deshalb fordern wir: Der Handel mit Haifischflossen in Europa muss sofort beendet werden! Die barbarische Praxis kann erst dann beendet werden, wenn eine Regulierung den Handel finanziell unrentabel macht. Die "Fins Naturally Attached"-Verordnung in der Europäischen Union muss auf die Ausfuhr, die Einfuhr und die Durchfuhr von Haien und Rochen ausgeweitet werden. Derzeitige "Fins Naturally Attached"-Verordnung besagt: "Haie sind kein traditionelles europäisches Nahrungsmittel, aber sie sind ein notwendiger Bestandteil der europäischen Meeresökosysteme". Es ist an der Zeit, dass in Europa endlich konsequent gehandelt wird, um Haie und unsere Ozeane zu schützen! Deshalb bitten wir Dich, diese Gelegenheit zu unterstützen, die Gesetzgebung in der Europäischen Union zum Schutz unserer Meere zu erweitern.
Unterstütze uns unter www.stop-finning-eu.org
Hintergrund
Auch Europa ist an diesem Handel beteiligt, sei es durch Fangen und Weiterverarbeiten von Haien selbst oder als zentraler Umschlagsplatz für Flossen aus der gesamten Welt.
Freiwillige Maßnahmen zur Einschränkung der Fischerei sind nicht zu erwarten. Ganz im Gegenteil, die Nachfrage nach den begehrten Flossen steigt. Und wo Nachfrage da Profit.
Die einzige praktikable Möglichkeit liegt in einer entsprechenden Gesetzgebung. Erste Schritte in diese Richtung gibt es in der EU bereits seit 2013. Durch die „Fins Naturally Attached“-Verordnung ist das Aufbewahren, Umladen und Anlanden jeglicher losen Haiflossen auf EU-Schiffen untersagt. Hierdurch sollte die grausame Praxis des Shark Finnings verboten und ein genereller Rückgang des europäischen Hai-Fangs erreicht werden.
Die Realität sieht jedoch anders aus. Zwar kam es kurzzeitig zu einem Rückgang der Fangzahlen, doch durch gezielte Vermarktung von Haifleisch stiegen diese jedoch schnell wieder auf ihr ursprüngliches Level an. Sobald die Tiere angelandet werden, dürfen ihnen weiterhin legal die Flossen entfernt werden. Und solange dies und der Handel mit den losen Flossen erlaubt ist, wird Europa weiterhin einer der Hauptumschlagsplätze bleiben.
Dazu kommt die Problematik des illegalen Handels mit CITES-Arten in Europa. Ohne genetische Analysen ist es fast unmöglich zu
Ziel muss es sein, die „Fins Naturally Attached“-Verordnung zu erweitern und so den kompletten Import, Transit & Export loser Flossen zu verbieten.
Ziel
- Unterstützung der EU-Bürgerinitiative „Stop Finning – Stop the Trade“ mit dem Ziel den Handel mit Haiflossen zu verbieten.
Dauer
Mit Start der Initiative begann ein 12-monatiger Zeitraum zum Stimmen sammeln. Bedingt durch die Covid-19-Pandemie wurde die Deadline jedoch bereits zweimal verlängert. Der Abgabeschluss war der 31. Januar 2022. Die Europäische Kommission muss nun innerhalb von 6 Monaten antworten.
Links
Link zur Webseite der Bürgerintiative:
https://stop-finning-eu.org/de/
Offizielle Kampagnenseite der EU:
https://europa.eu/citizens-initiative/initiatives/details/2020/000001_en
Die Europäische Bürgerinitiative
Seit 2012 haben EU-Bürger/innen die Option, sich persönlich in die europäische Gesetzgebung einzubringen. Durch eine EU-Bürgerinitiative können sie sich dabei direkt an die Europäische Kommission wenden, um konkrete Gesetzesanpassungen vorzuschlagen.
Als erster Schritt wird eine Organisatorengruppe bestehend aus min. 7 Unionsbürger/innen ansässig in 7 verschiedenen EU-Ländern gegründet. Diese Gruppe registriert nun die Initiative und die damit vorgeschlagene Gesetzesänderung bei der Europäischen Kommission. Jedoch wird nicht jede Initiative angenommen da bestimmte inhaltliche und formale Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Sobald die Kommission ihr ‚Go‘ gibt, kann es mit dem Sammeln der Stimmen losgehen. Innerhalb eines Jahres müssen nun mindestens 1 Million Stimmen gesammelt werden. Stimmberechtigt sind alle EU-Bürger/innen die alt genug sind, um bei Europawahlen ihre Stimme abzugeben. In Deutschland liegt das Mindestalter bei 18, in Österreich bei 16 Jahren.
Unterschriften können entweder online direkt bei der EU-Kommission oder auf Papier abgegeben werden. Wenn innerhalb der Frist die Mindestanzahl erreicht wird (und diese Stimmen einer Prüfung standhalten) wird die Initiative final eingereicht. Im nächsten Schritt stellen Vertreter der Organisatorengruppe das Thema in einer öffentlichen Anhörung dem Europäischen Parlament vor.
Spätestens 6 Monate nach Einreichen der Initiative ist die Kommission verpflichtet ihr weiteres Vorgehen bzw. ein Ablehnen der vorgeschlagenen Gesetzesänderung bekannt zu geben. Fällt die Entscheidung positiv aus, wird die Initiative nun durch das einschlägige Gesetzgebungsverfahren laufen und hoffentlich in einer Anpassung der bestehenden Gesetzeslage enden.
Projektverlauf
02.01.2020 - Registriert unter Registrierungsnummer der Kommission: ECI(2020)000001
31.1.2020 - Beginn der Sammlung
Neue Sammlungsfristen, gemäß Verordnung (EU) 2020/1042, Beschluss C(2020) 9226 und Beschluss C(2021) 1121, ist der 31.01.2022
31.01.2022 - 1.202.121 Stimmen am Ende der Stimmensammlung
21.10.22 - Bürgerinitiative mit 1.119.996 verifizierten Stimme erfolgreich
11.01.2023 - Einreichung der Stimmen
06.02.2023 - Treffen mit Vertretern der Europäischen Kommission
27.03.2023 - Öffentliche Anhörung im Europäischen Parlament