

Internationale Hai- und Artenschutzorganisation
SHARKPROJECT
Respect, Love, Save – Sharks
Unser oberstes Ziel und unsere Vision: weltweit intakte Haipopulationen
Wir wollen unsere Vision über drei Missionen erreichen: Schutz (Protection), Ausbildung (Education), Kooperationen (Cooperation).
In unserem Leitbild haben wir unsere Vision, Mission, Werte und Verhaltenskodex festgehalten. Unter den drei Missionen beschreiben wir Dir unsere Tätigkeiten, die wir alle mit viel Engagement und Herzblut zum Schutz der Haie ehrenamtlich ausführen.
Sharkproject ist in vielen Ländern aktiv vertreten durch Botschafter in Angola, Mexiko, Slowakei und Tschechien. Europa ist durch die drei Ländervereine Deutschland, Österreich und Schweiz vertreten. Sharkproject International als Dachverband setzt sich aus den Landesvertretern, Mitgliedern sowie Stab International Cooperation und dem Präsidium zusammen.
Alle Projekte und Kampagnen werden im internationalen Vorstand abgestimmt und beschlossen, damit ein weltweiter, einheitlicher Auftritt gewährleistet ist. Wir sind ein Sharkproject.
International Cooperation als Stab vernetzt sich mit anderen Organisationen und Regierungen und vertritt Sharkproject an Kongressen wie IUCN. Wir arbeiten mit vielen Partnern zusammen, um Kampagnen und Projekten Gewicht zu geben. Denn je zahlreicher, desto stärker sind wir im Haischutz!
Ohne Dich können wir das alles ebenfalls nicht machen! Egal, in welcher Form Du uns unterstützt oder unterstützen wirst, wir danken Dir für Dein Vertrauen in unsere Arbeit.
Übersicht
PROTECTION
Förderung wissenschaftlicher Untersuchungen, Projekte und Initiativen, die den Schutz der Haie und seines Lebensraumes unterstützen, finanziell, organisatorisch und ideell.
EDUCATION
Wir informieren und schulen, klären dabei über die Wichtigkeit von Haien auf, geben Handlungs-Empfehlungen und Verhaltensregeln.
COOPERATION
Wir initiieren und setzen Maßnahmen mit anderen NGOs um, die dem Schutz der Haie und seinem Lebensraum dienen.
EU-Bürgerinitiative STOP FINNING – STOP THE TRADE:
Wie geht es jetzt weiter?
Mit dem 31.01.2022 endet nun der Zeitraum, indem wahlberechtigte EU-Bürger aus ganz Europa für die EU-Bürgerinitiative wählen konnten.

© Sharkproject

© 2019 Sharkproject
Prüfung der Stimmen:
- Nur wahlberechtigte EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern mit landesspezifischen Mindestaltern können sich an EU-Wahlen und Initiativen beteiligen. Ob alle der registrierten Stimmen diese Anforderungen erfüllen, muss nun geprüft werden. Etwaige ungültige Stimmen – doppelte oder falsche Angaben – werden aussortiert. Bei vorherigen Initiativen waren dies im Schnitt 14 % der Gesamtstimmen. Deswegen war es auch so wichtig trotz der erreichten Mindeststimmen von 1 Million weiter abzustimmen, um eine hohe Sicherheitsmarge zu erreichen.
- Die abgegebenen Stimmen werden den zuständigen Behörden der einzelnen EU-Länder vorgelegt. In Deutschland ist hierfür das Bundesverwaltungsamt in Köln, in Österreich die Bundeswahlbehörde in Wien zuständig. Dies muss spätestens drei Monate nach Ende der Sammlung passieren – also zum 30.04.2022. Innerhalb von drei Monaten nach dem Einreichen werden die Stimmen auf ihre Gültigkeit überprüft. Dies kann stichprobenartig geschehen; die aussortierten Stimmen werden dann auf die Gesamtzahl pro Land hochgerechnet. Gerade in Ländern, die nur knapp über der Schwelle liegen, kann dies zu Problemen führen. Hierzu zählen u. a. Dänemark, Griechenland und Finnland.
- Allerspätestens am 31.07.2022 muss das endgültige Ergebnis der Gesamtstimmen und den erreichten Mindestzielen vorliegen. Bei Nicht-Erreichen eines der beiden Erfolgskriterien (Gesamtanzahl und Schwelle in sieben EU-Ländern) ist STOP FINNING – STOP THE TRADE gescheitert.
Die Million bleibt erhalten:
- Sobald die nationalen Behörden die Bescheinigungen ausgestellt haben – und dabei mehr als eine Million Stimmen übriggeblieben sind – muss die Initiative binnen drei Monaten bei der EU-Kommission ihrer Unterlagen einreichen. Hier werden auch Informationen zur Finanzierung und Förderung durch Dritte offengelegt. Das offizielle Einreichen der Initiative passiert spätestens drei Monate nach erfolgreicher Stimmprüfung – der letztmögliche Tag wäre der 31.10.2022.
- Nun beginnt der spannende, letzte Schritt der Kampagne. Innerhalb eines Monats nach dem Einreichen werden die Sprecher der Initiative dem entsprechenden EU-Ausschuss unser gemeinsames Anliegen vortragen. Außerdem haben die Sprecher die Möglichkeit, sich direkt in einer öffentlichen Anhörung an das EU-Parlament zu wenden. Die EU-Kommission muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Einreichen der Stimmen ihr weiteres Vorgehen öffentlich bekannt machen. Dabei ist es möglich, dass ein Handeln komplett abgelehnt oder nur teilweise umgesetzt wird. Selbstverständlich hoffen und erwarten wir, dass der zerstörerische Handel mit Haiflossen ein komplettes Ende finden wird.
- Wenn wir davon ausgehen, dass alle Fristen bis zum letztmöglichen Tag ausgereizt werden, wird eine finale Antwort über das weitere Vorgehen bis zum 31.05.2023 vorliegen.