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SHARKIMAGE ist ein gemeinsames Projekt der Bildagentur „SeaTops“ und „Sharkproject“ mit dem Ziel ein zentrales Bildarchiv für Haie aufzubauen und Haibilder im europäischen Raum zu vermarkten.
Neben Profis, sollen erstmals auch Amateur- und semiprofessionelle UW - Fotografen die Möglichkeit bekommen, Ihre Haibilder kommerziell zu vermarkten. Die in SHARKIMAGE angeboten Bilder werden von der Bildagentur „SeaTops“, wie bei kommerziellen Bilddatenbanken üblich, zum Verkauf von Nutzungsrechten angeboten. Allerdings anders, als sonst üblich, wird Sharkproject an den Erlösen der verkauften Bilder in Form einer Spende beteiligt. Weiterhin erlauben die Fotografen Sharkproject die kostenlose Nutzung ihres Bildmaterials für Aufklärungsarbeit und Werbemaßnahmen. Somit unterstützen Bildagentur und teilnehmende Fotografen die zähe Arbeit von Sharkprojekt, dem Hai ein anderes „Image“ zu verpassen und betreiben mit der Vermarktung ihrer Bilder aktiven Haischutz.
Gesuchte Bilder:
Weitwinkel- ( Interaktion Hai-Mensch ), Detail u. Porträt-Aufnahmen von allen Haiarten ( auch den Kleinen!!!!! ), aber auch getötete Haie ( z.B. Sportfischen, Finning, Netze, Beifang ), Bilder vom Verkauf von Haiprodukten ( z.B. Fins, Gebisse ) und natürlich alle wissenschaftlich interessanten oder spektakulären Bilder.
Bildanforderungen:
Gewünschte Bildgröße-5400x3830Pixel (A3), Mindest- Bildgröße - 6M Pixel(3008x2006), JPG, 300dpi in sRGB oder Adobe RGB. Bitte keine Bildmontagen, oder interpolierte Bilder!!!
Mitmachen können:
Alle professionellen und semiprofessionellen Fotografen, die sich mit ihren Bildern beteiligen wollen, wenden sich mit Ihren Bildvorschlägen ( !!! 540x360 Pixel mit Wasserzeichen !!! ) an
SHARKPROJECT / Andreas Michael Serec: a.serec@sharkproject.org
Mit der Einsendung von hochauflösenden Bildern erklären sich die Fotografen mit folgenden Teilnahmebedingungen einverstanden.
http://www.seatops.com |
1. Allgemein
Die Teilnehmer/Bildautoren von SHARKIMAGE übertragen der Bildagentur SeaTops die erforderlichen Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder, damit SeaTops im Interesse wirtschaftlicher Verwertung Nutzungsrechte an Dritte übertragen, sowie die Regelung der damit in Zusammenhang stehenden Zahlungsflüsse wahrnehmen kann.
2. Rechtsübertragung
Die an SHARKIMAGE teilnehmenden Bildautoren übertragen der Bildagentur SeaTops das Recht, Nutzungsrechte am Urheberrecht der überlassenen digitalen Bilder, Dritten gegenüber im In- und Ausland einzuräumen, sowie Neben- und Folgerechte wahrzunehmen.
SeaTops ist berechtigt, Duplikate oder Scans zu erstellen und Präsentationen vorzunehmen. Der Teilnehmer/Bildautor räumt SeaTops insbesondere das Recht ein, die Bilder im Internet zu präsentieren und ist darüber informiert, dass die Bilder im Internet, unter anderem über die Domain www.seatops.com, zum Angebot von Lizenzen dargestellt werden. SeaTops ist auch berechtigt andere Vertriebswege zu wählen.
SeaTops wird - z.B. durch Kennzeichnung der im Internet sichtbaren Bilder - dafür Sorge tragen, dass ein unerlaubtes Kopieren oder eine sonstige unzulässige Nutzung nicht erfolgt. Der Teilnehmer/Bildautor ist damit einverstanden, dass die Bilder zu diesem Zweck gekennzeichnet, in Ausschnitten, Montagen, fototechnisch verfremdet oder sonst wie abweichend von der eingereichten Darstellung präsentiert werden.
3. Honorar
a.) Die auf der Grundlage der Rechtsübertragung vereinnahmten Vergütungen (Honorare) werden nach Abzug einer Spende von 10% an Sharkproject zwischen SeaTops und Teilnehmer/Bildautor im Verhältnis 1:1 geteilt. (Die Spende an Sharkproject in Höhe von 10% des Honorars setzt sich anteilmäßig aus 5% SeaTops und 5% Teilnehmer/Bildautor zusammen). Die Bemessung der Vergütung, die der Kunde zu zahlen hat, erfolgt durch SeaTops. Dabei wird eine Anlehnung an die Honorarempfehlungen der MFM (Mittelstandsgemeinschaft für Foto- Marketing) angestrebt. Ist der Teilnehmer/Bildautor mehrwertsteuerpflichtig, so erhält er auf seinen Anteil am Inlandsumsatz die gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich vergütet.
b.) SeaTops zieht die Forderungen gegen Kunden in eigenem Namen ein. Die Kosten der Rechtsverfolgung werden - soweit SeaTops sie für erforderlich hält - vom Honorar in Abzug gebracht. Sollte die Verfolgung von Vergütungsansprüchen, insbesondere wegen mangelnder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, nach Ansicht von SeaTops keine Aussicht auf Erfolg haben oder aus sonstigen Gründen die Rechtsverfolgung nicht zweckmäßig sein, ist der Teilnehmer/Bildautor auf dessen Verlangen der Anspruch gegen den Kunden abzutreten. Absatz 3.a.) bleibt auch hinsichtlich sodann vereinnahmter Vergütungen unberührt.
4. Anerkennung der Urheberschaft
Der Teilnehmer/Bildautor ermächtigt SeaTops, den Anspruch auf Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG) geltend zu machen und auch eventuelle Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Eine Verpflichtung zu entsprechenden Rechtsverfolgung besteht nicht. SeaTops geht dort vor, wo es zweckmäßig erscheint. Die hieraus etwa erzielten Erlöse werden unter Berücksichtigung der aufgewandten Kosten abgerechnet.
5. Abrechnungen
Die Vergütung an den Teilnehmer/Bildautor wird grundsätzlich erst nach Zahlungseingang des Honorars vorgenommen, wobei die Anweisung spätestens im Folgemonat auf das anzugebende Konto erfolgt. Eine Vergütung erfolgt ausschließlich aus dem von Kunden durch SeaTops tatsächlich vereinnahmten Vergütungen.
6. Zusicherung des Teilnehmers/Bildautors:
Der Teilnehmer/Bildautor versichert, dass er über das an SeaTops gelieferte Bildmaterial (die Bilder) frei verfügen darf, insbesondere keine anderweitigen ausschließenden Lizenzbindungen bestehen, dass es frei von Rechten Dritter ist und dass abgebildete Personen mit der Veröffentlichung vorbehaltlos einverstanden sind. Dies gilt auch für die Verwendung in der Werbung, symbolische Zusammenhänge und dergleichen. In Zweifelsfällen kann SeaTops die Vorlage von Verträgen verlangen, die den Teilnehmer/Bildautor entsprechend berechtigen. Der Teilnehmer/Bildautor verpflichtet sich, SeaTops von allen Ansprüchen Dritter, die gleichwohl wegen der Verwendung der Bilder geltend gemacht werden, unverzüglich freizustellen.
7. Veränderung der Bilder
Wenn der Teilnehmer/Bildautor im Einzelfall nichts anderes bestimmt, dann ist er damit einverstanden, dass seine Bilder auch anders als in der Originalfassung verwendet werden, zum Beispiel in Ausschnitten, Montagen, fototechnisch verfremdet, koloriert oder schwarz/weiß von Farbe gedruckt. Verletzungen des Rechts am eigenen Bild (im Sinne §§ 22,23 KUG), müssen dabei vermieden werden. SeaTops wird möglichst darauf achten, dass Motive besonderer Gestaltungshöhe (Lichtbildwerke) keine Verschlechterung erfahren.
8. Verwahrung
SeaTops behandelt das zum Vertrieb übernommene Material mit der eigenüblichen Sorgfalt, haftet jedoch nicht für den Verlust oder die Beschädigung, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Originalbilddaten des Teilnehmers/Bildautors befinden sich in geschützten Verzeichnissen. Die niedrig auflösenden Vorschaubilder werden grundsätzlich mit einem sichtbaren Wasserzeichen der Agentur versehen. Downloads sind nur registrierten Kunden möglich. SeaTops unternimmt alle üblichen und zumutbaren Anstrengungen bezüglich Sicherheit, insbesondere zum Schutz vor Herunterladen der Daten durch Unbefugte, sowie für die Vertraulichkeit von Urheber- und Zahlungsdaten. Im übrigen ist die Haftung von SeaTops ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist von SeaTops wegen Vorsatzes oder Fahrlässigkeit zu vertreten.
9. Kommunikation
Der Teilnehmer/Bildautor erklärt sich damit einverstanden, dass Kommunikation auf elektronischem Weg der postalischen Kommunikation gleichsteht.
10. Keine Ausschließlichkeit
SeaTops arbeitet ausdrücklich nicht exklusiv. Bestimmungen, die den Teilnehmer/Bildautor dazu verpflichten, ähnliches Bildmaterial nicht an andere Agenturen oder Bildnutzer zu geben, entfallen somit. Sollte SeaTops ungeachtet dessen eine Anfrage hinsichtlich eines Exklusivverkaufes (Exklusivnutzung) erhalten (z.B. Kalender oder Werbung), wird sie fallweise mit dem Teilnehmer/Bildautor klären, ob dies möglich ist. Gibt der Teilnehmer/Bildautor dazu sein Einverständnis, ist er in diesen Einzelfällen dazu verpflichtet, alle ähnlichen Fotos (Zweitbelichtungen, Varianten etc.) für den entsprechenden Zeitraum beziehungsweise für den jeweiligen Medienbereich zu sperren.
11. VG Bild-Kunst
SeaTops darf alle für eine rationelle Abrechnung notwendigen Daten des Teilnehmers/Bildautors (Urhebernummer, Anschrift, Kontonummer und dergleichen) bei der VG Bild-Kunst erfragen und sich auch der administrativen Hilfe dieser Gesellschaft bedienen, falls die zweckmäßig sein sollte. Im Hinblick auf das SeaTops zum Vertrieb überlassene Material überträgt der Teilnehmer/Bildautor auch die Wahrnehmungsrechte, die sich aus §27 UrhG etwa ergeben sollten an SeaTops.
12. Laufzeit und Kündigung
Die Vereinbarung ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jederzeit ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund besteht insbesondere, wenn sich ein Dritter berühmt Rechte an dem vom Teilnehmer/Bildautor überlassenen Bildmaterial zu haben. SeaTops wird vom Zeitpunkt der Kündigung an keine Bilder des Teilnehmers/Bildautors neu in Umlauf bringen und sämtliche Bilder des Teilnehmers/Bildautors, die sich auf der von der Agentur genutzten Internet-Plattform befinden, löschen. Alle Erlöse aus Rechten, die aus bereits laufenden Geschäftsvorfällen nach der Kündigung und Beendung der Teilnahme an SHARKIMAGE noch erzielt werden, werden von SeaTops vertragsgemäß mit dem Teilnehmer/Bildautor abgerechnet.
13. Kostenlose Nutzung der Bilder durch Sharkproject
Der Teilnehmer/Bildautor erlaubt Sharkproject folgende kostenlose Nutzung seines eingereichten Bildmaterials:
- Kostenlose Nutzung für alle Sharkproject-Publikationen ( wie z.B. Bücher, Fact Sheets, Kampagnenunterlagen,
Aktionsposter, Vortragsankündigungen )
- Kostenlose Nutzung für Messepräsentationen ( wie z.B. Plakate, Infomaterial )
- Kostenlose Nutzung für Programmankündigungen ( wie z.B. Sharkproject - Zeitung, Programmheft )
- Kostenlose Nutzung in digitaler Form ( wie z.B. Sharkproject Vorträge als Powerpoint Präsentation oder ähnliches )
- Kostenlose Nutzung im Internet ( Sharkproject Webseite )
Sharkproject wird - z.B. durch Kennzeichnung der im Internet sichtbaren Bilder - dafür Sorge tragen, dass ein unerlaubtes Kopieren oder eine sonstige unzulässige Nutzung nicht erfolgt und verpflichtet sich des Weiteren zu einem Copyright – Vermerk und Fotografennachweis auf allen von Sharkproject genutzten Bildmaterialien.
14. Kommerzielle Nutzung durch Sharkprojekt
Sharkproject verpflichtet sich alle bei Sharkproject eingehenden Bildanfragen (Bildanforderungen) Dritter an die Bildagentur „SeaTops“ weiterzuleiten.
Sharkproject wird das Projekt SHARKIMAGE in allen zugänglichen Medien ankündigen und bewerben. Die Teilnehmer/Bildautoren werden auf einer eigenen SHARKIMAGE Projektseite ( www.sharkproject.org ) aufgeführt und wenn möglich, und vom Fotografen gewünscht, verlinkt.
15. Salvatorische Klausel und Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der gesamten Teilnahmebedingungen. Die verbleibenden Bestimmungen sind dann nach Treu und Glauben so auszulegen, dass eine Regelung getroffen wird, die der unwirksamen Bedingungen wirtschaftlich am nächsten kommt. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen aus Beweisgründen der Schriftform. Das gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Verfahrungsarten ist Karlsruhe Baden- Württemberg.
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